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Tarifvertrag groß und außenhandel niedersachsen tabelle

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Tarifvertrag groß und außenhandel niedersachsen tabelle

Ein immer häufigeres Instrument bei der Arbeitszeitflexibilisierung ist die Einführung eines “Arbeitszeitkorridors”, wie er in der Chemie- oder Textil- und Bekleidungsindustrie vereinbart wurde. Auf der Grundlage der kollektiv vereinbarten Arbeitszeit ermöglicht eine Öffnungsklausel den Unternehmen, ihre Arbeitszeit innerhalb bestimmter Grenzen zu verlängern oder zu verkürzen. Während die meisten Öffnungsklauseln für alle Unternehmen und Arbeitnehmer gelten, die unter Branchentarifverträge fallen, gibt es auch Öffnungsklauseln, die auf bestimmte Gruppen beschränkt sind. Zwei Arten von gruppenbezogenen Öffnungsklauseln lassen sich unterscheiden: Als Folge dieser Entwicklungen ist es unter den Tarifparteien weithin anerkannt, dass die deutschen Tarifverhandlungen einige wichtige Reformen brauchen, um das System flexibler zu gestalten und differenziertere Lösungen zu ermöglichen, die den spezifischen Bedürfnissen der einzelnen Unternehmen entsprechen. Bisher hat sich jedoch nur eine Minderheit der Arbeitgeber um eine radikale Verlagerung der Tarifverhandlungen auf die Unternehmensebene bemüht. Im Gegenteil, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und sogar die Mehrheit der einzelnen Arbeitgeber wollen weiterhin am Grundsatz der Tarifverhandlungen auf Branchenebene festhalten, aber ihren Anwendungsbereich einschränken und gleichzeitig mehr Raum für (zusätzliche) Betriebsverhandlungen lassen. Schließlich enthalten viele Tarifverträge (z. B. im Bank-, Druck- und Metallbau) eine Öffnungsklausel für eine zeitlich begrenzte Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnausgleich. Diese Öffnungsklauseln sind immer mit dem Ziel der Sicherung von Arbeitsplätzen verbunden.

So ist beispielsweise eine Bankgesellschaft in der Lage, ihre Wochenarbeitszeit für einen begrenzten Zeitraum von 39 auf 31 Stunden ohne Lohnausgleich zu reduzieren, und muss im Gegenzug während der Dauer, in der die Öffnungsklausel in Anspruch ist, auf Entlassungen verzichten. Die meisten Sozialpartnerorganisationen bevorzugen ein Mittel zur Modernisierung der Tarifverhandlungen auf Branchenebene, das dem Weg der “regulierten Dezentralisierung” folgt. Die Anwendung von “Öffnungsklauseln” und anderen Bestimmungen zur Differenzierung in Branchentarifverträgen ist zum prominentesten Instrument dieser Art geworden. Laut einer aktuellen Studie des Instituts für Wirtschaft und Sozialwissenschaften (WSI), das 40 Haupttarifbereiche in Deutschland abdeckt, wurden in den letzten Jahren immer mehr Öffnungsklauseln (“Deregulierung, Differenzierung und Dezentralisierung des Flächentarifes”) abgeschlossen.

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